Luhmann Wiki
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Einleitend[]

Der folgende Artikel verkürzt auf studentische Art und Weise den Vortrag Das Unbehagen an der Politik von Niklas Luhmann. In diesem siebenundzwanzig minütigen Vortrag beschreibt er die Evolution von Staat und moderner Gesellschaft ab 1500, wo eine semantische Redefinition des lateinischen Status in Staat erfolgte und so die Gesellschaft von der bestehenden stratifikatorisch gesellschaftlichen Differenzierung hin zu funktional ausdifferenzierten Formen der Emergenz evolutionierte. Einleitend verweist Luhmann auf den Wandel der Semantik von Staat. Der absolute Staat, der Verfassungsstaat, der liberale Staat und der Wohlfahrtsstaat bilden hierbei konstruktionstheoretische Stadien der Entwicklung. Da die verschiedenen Semantiken alle auf Staatsformeln abzielen, ist eine einheitliche Definition des Begriffes Staat schwierig bis unmöglich. Dies deutet jedoch auch an, dass die Politik aufgrund von Problemen der Kommunikation innerhalb des Systems Staat sich verändert und so neue "politische Texte" für die Kommunikation verfasst werden.Politik ist Kommunikation kollektiv bindender Entscheidung in einem bestimmten Territorium, in dem auch die Entscheider an die Entscheidung gebunden sind sowie alle anderen auch.

um ca. 1500[]

Um 1500 ging es politisch um die Kontrolle physischer Gewalt in bestimmten Territorien, der Adel unterhielt bewaffnete Haushalte. Neben exklusiven Haushalten (z.B. Klöster, Handelskooperationen, Militär,...) waren auch alle anderen Individuen Selbstversorger und physische Gewalt dabei allgegenwärtig. Die ab dem 11. Jahrhundert ansetzende Juridifizierung in Städten und Gemeinden pazifizierte die Gesellschaft. Das Gewaltproblem wurde als Rechtsproblem gedeutet. Die Rechtssprechung umfasste auch die Gesetzgebung. Es schloss nicht nur die positive Form, sondern auch die Negativform des Rechts (Ausnahmerechte, Privilegien) mit ein, das Recht das Recht zu brechen. Dies führt zu einer Differenz von legitimen Fürst und Tyrann. Pax et iustitia (Frieden und Gerechtigkeit) war die Aufgabe des politischen Systems und unter anderem auch die Ausgangssituation der wirtschaftlichen Entwicklung in mehr und mehr Territorien.

um ca. 1650 - absoluter Staat[]

Um 1650 war die Pazifizierung Europas im wesentlichen abgeschlossen. Die Adelshäuser waren entwaffnet, vom Staatseinkommen abhängig und von Steuern befreit. Die staatliche Gewalt wurde durch Institutionen wie Polizei und Rechtssprechung re- und präsentiert. Das neue politische Problem des Merkantilismus oder absoluten Staates bestand in der Suche nach einem Kompromiss zwischen den noch bestehenden sozialen Rangunterschieden und den neuen Phänomenen dieser Zeit. Der Staat übernahm die Funktion der Sicherung der sozialen Ordnung, vorausgesetzt man findet sich mit seiner sozialen Lage (Stände) ab und gilt so als Garant für Glück bzw. Glückseeligkeit für jedermann. Er ist zunehmend gekoppelt mit anderen sich differenzierenden Systemen der Gesellschaft, z.B. mit Wissenschaft und Recht durch Juristen.

um ca. 1780 - liberaler Staat[]

Um 1780 setzte sich die Einsicht durch, dass der Staat nicht die Verfassung der Gesellschaft bzw. nicht die öffentliche Ordnung der gesamten Gesellschaft widerspiegelt. Durch die sich abzeichnende Differenz von Staat und Gesellschaft sahen die Physiokraten den Staat nur noch als Garant einer minimalen öffentlichen Ordnung (Frieden), damit konnte z.B. die Wirtschaft auf ihre eigene Grundlagen gestellt werden bzw. ihre Systemautonomie durchsetzten. Nicht zuletzt die amerikanische Unabhängigkeitserklärung und die französische Revolution führten zur Abkopplung stratifikatorischer Rahmenbedingungen und lösten somit, da gewissen soziale Beschränkungen entfielen, ein Überangebot an Kommunikationsmöglichkeiten aus, welche jedoch nicht von den entstehenden Verfassungen (Regulation staatlicher Kommunikation) bezeichnet werden. Die rechtlichen Gültigkeit des Staates wird durch kollektiv bindende Entscheidungen, dadurch dass Individuen zunächst unorganisiert Träger von Staatsfunktionen werden (Bürger,Wähler), legitimiert. Die Verfassungen zeigen die Form der fixierten Unruhe, sie sind selbstmotivierend und selbstirritierend zugleich. Zudem regulieren die Verfassungen die Gewaltenteilung und dienen darüberhinaus als Menschenrechtskatalog, um das Eingreifen des Staates einzuschränken (Selbstbefriedigungsverbot staatlicher Gewalt durch Meinungs-, Presse-, Religionsfreiheit und Recht auf Eigentum). Politik wurde durch Verfahren (Anträge, Wahlen) geregelt und hat generell eine andere Funktion als Wirtschaft, Wissenschaft, Religion und Erziehung. Die Rechtsform kennt nur das positive Recht, Naturrecht und Privilegien entfallen. Diese Rechtsform wird auch auf den Staat selbst angewendet, man unterscheidet jetzt zwischen Verfassungsrecht und normalem Recht und dadurch kann man paradoxe Phänomene, wie z.B. dass etwas rechtmäßig und zugleich verfassungswidrig sei, beobachten.

um ca. 1870 - Wohlfahrtsstaat[]

Um 1870 trat die Interessenvertretung von Eigentümern, nicht zuletzt vorangetrieben durch die Sozialdemokratie in Form von Parteien und weiter durch Formen anderer Organisationen privater Interessen wie Lobbys, Gewerkschaften, Kirchen u.s.w., in Erscheinung. Das politische System differenzierte sich intern in Staatsorganisation (Verwaltungen, Bürokratie und Parlamente) auf der einen Seite und politischen Parteien und anderen Organisationen privater Interessen auf der anderen Seite. Diese vielen Parteien und Organisationen können für sich genommen keine kollektiv-bindenden Entscheidungen für alle formulieren, beziehen sich jedoch alle auf den Staat bzw. die Staatsorganisation. Sie marginalisieren die Staatsorganisation, indem sie sie in ihrem jeweiligen Sinne beeinflussen, man denke an Superlative wie der Staat als Parteiorganisation z.B. in der UDSSR oder Deutschland zwischen 1933 und 1945. Die Funktion der Differenzierung von Partei- und Staatsorganisation ist Varietät und Redundanz, auf der Seite der Parteien wird Varietät bzw. Irritationen erzeugt und auf der Seite des Staates wird für die Einbindung neuer Kommunikation gesorgt. Demnach kann es keinen dauerhaften stabilen Konsens geben, stattdessen haben wir den Wohlfahrtsstaat. Der politische Text des Wohlfahrtstaates bietet keine Entscheidungsformeln, die Probleme lösen können (sonst würde die Kommunikation aufhören), sie bieten der Kommunikation Anschlussmöglichkeiten. Zudem arbeitet die Staatsorganisation selbst an ihrer Dekonstruktion; politische Texte, Programme, Werte oder Ziele werden durch die eigenen Entscheidungen sabotiert.

Probleme für neue politische Texte[]

Zum Schluss verweist Luhmann auf Phänomene, welche wohl in Zukunft Einfluss auf neue politische Texte machen können. Zum einen wäre da die Zunahme der Wahrnehmung von zu erwartender körperlichen Gewalt (Gewaltzunahme). Als zweites erwähnt er die Politisierung von Risiken, der Differenz von Entscheider und Betroffene; wer riskant handelt muss nicht selber darunter leiden, ein Konsens ist weiterhin ausgeschlossen. Als dritten Punkt führt er die Tendenz zur weltgesellschaftlichen Kommunikation an, dass Nationalstaaten im Kontext Weltgesellschaft Politik betreiben, dass nicht nur Nachbarn sondern auch andere Territorien (Kongo, Somalia, Afghanistan,...) in den Fokus nationaler Interessen geraten. Der Staat fungiert als Adressat internationaler Kommunikation. Seine Souveränität ist jedoch auf das eigene Staatsterritorium beschränkt.

Er fragt letztlich nach möglichen Formeln, die sich aus einer Neuordnung der politischen Organisationen ergeben können, wo der Wohlfahrtsstaat zwar nicht abgelöst werden kann, da es noch Verteilungsprobleme gibt, jedoch auf eine andere Basis gestellt werden kann.

Quelle[]

Tonaufnahme eines Vortrags von Niklas Luhmann - Das Unbehagen an der Politik. in Der Staat und die moderne Gesellschaft (1993) 27:22 Minuten.

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