"Beobachtung heißt Grenzziehung, Abgrenzung zwischen dem, was unterschieden und bezeichnet wird und allem Übrigen. Treffe eine Entscheidung = ziehe eine Grenze."[1]
"Grenzen markieren dabei keinen Abbruch von Zusammenhängen. (...) [Der] Grenzbegriff besagt, daß grenzüberschreitende Prozesse beim Uberschreiten der Grenze unter andere Bedingungen der Fortsetzung gestellt werden."[2]
Quelle[]
<references>
- ↑ Krause, Detlef: Luhmann-Lexikon. 4.Aufl., Lucius & Lucius, Stuttgart, 2005, ISBN 3-8282-0305-1, S.156
- ↑ Luhmann, Niklas: Soziale Systeme: Grundriss einer allgemeinen Theorie. 1.Aufl., Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1987, ISBN 3-518-28266-2, S.35f