Begriff[]
Kontingenz ist die "Negation von Notwendigkeit und Unmöglichkeit."[1]
"Kontingent ist etwas, was weder notwendig ist noch unmöglich ist; was also so, wie es ist (war, sein wird), sein kann, aber auch anders möglich ist. Der Begriff bezeichnet mithin Gegebenes (Erfahrenes, Erwartetes, Gedachtes, Phantasiertes) im Hinblick auf mögliches Anderssein; er bezeichnet Gegenstände im Horizont möglicher Abwandlungen. Er setzt die gegebene Welt voraus, bezeichnet also nicht das Mögliche überhaupt, sondern das, was von der Realität aus gesehen anders möglich ist."[2]
"Unter Kontingenz wollen wir verstehen, daß die angezeigten Möglichkeiten weiteren Erlebens auch anders ausfallen können, als erwartet wurde; daß die Anzeige mithin täuschen kann, indem sie auf etwas verweist, das nicht ist oder wider Erwarten nicht erreichbar ist oder, wenn man die notwendigen Vorkehrungen für aktuelles Erleben getroffen hat (zum Beispiel hingegangen ist), nicht mehr da ist. [...] Kontingenz heißt praktisch Enttäuschungsgefahr und Notwendigkeit des Sicheinlassens auf Risiken."[3]
Quelle[]
- ↑ Krause, Detlef: Luhmann-Lexikon. 4.Aufl., Lucius & Lucius, Stuttgart, 2005, ISBN 3-8282-0305-1, S.181
- ↑ Luhmann, Niklas: Soziale Systeme: Grundriss einer allgemeinen Theorie. 1.Aufl., Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1987, ISBN 3-518-28266-2, S.152
- ↑ Luhmann, Niklas: Rechtssoziologie. 3.Aufl., Westdeutscher Verlag, Opladen, 1987, ISBN 3-531-22001-2, S.31