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"Was allgemein eine Tatsache ist, ergibt sich aus dem, was Realität ist. (...) Eine Tatsache ist stets ein beobachtungsabhängiger Sachverhalt. Das rechtliche System benutzt die Unterscheidung von Normen und Tatsachen in der Weise, dass Tatsache das ist, was bezüglich einer Norm als konform oder Abweichend unterscheidbar ist."[1]

Quelle[]

<references>

  1. Krause, Detlef: Luhmann-Lexikon. 4.Aufl., Lucius & Lucius, Stuttgart, 2005, ISBN 3-8282-0305-1, S.246