Luhmann Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
"Was allgemein eine Tatsache ist, ergibt sich aus dem, was [[Realität]] ist. (...) Eine Tatsache ist stets ein beobachtungsabhängiger Sachberhalt. Das rechtliche System benutzt die Unterscheidung von [[Normen]] und Tatsachen in der Weise, dass Tatsache das ist, was bezüglich einer Norm als konform oder Abweichend unterscheidbar ist."<ref>{{Lexikon|246}}</ref>
+
"Was allgemein eine Tatsache ist, ergibt sich aus dem, was [[Realität]] ist. (...) Eine Tatsache ist stets ein beobachtungsabhängiger Sachverhalt. Das rechtliche System benutzt die Unterscheidung von [[Normen]] und Tatsachen in der Weise, dass Tatsache das ist, was bezüglich einer Norm als konform oder Abweichend unterscheidbar ist."<ref>{{Lexikon|246}}</ref>
   
 
==Quelle==
 
==Quelle==

Aktuelle Version vom 10. Dezember 2013, 21:27 Uhr

"Was allgemein eine Tatsache ist, ergibt sich aus dem, was Realität ist. (...) Eine Tatsache ist stets ein beobachtungsabhängiger Sachverhalt. Das rechtliche System benutzt die Unterscheidung von Normen und Tatsachen in der Weise, dass Tatsache das ist, was bezüglich einer Norm als konform oder Abweichend unterscheidbar ist."[1]

Quelle[]

<references>

  1. Krause, Detlef: Luhmann-Lexikon. 4.Aufl., Lucius & Lucius, Stuttgart, 2005, ISBN 3-8282-0305-1, S.246